Ein blaues Profilgesicht mit einem Schutzschild und Haken als Sinnbild für die Zusatzversicherung bei Heilpraktiker-Psychotherapie
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Psychotherapie

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6 Min. Lesezeit

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Zusatzversicherung für Heilpraktiker Psychotherapie

Zusatzversicherung für Heilpraktiker Psychotherapie

Zusatzversicherung für Heilpraktiker bei Psychotherapie: Was erstattet wird und was Sie vorher fragen sollten

Zusatzversicherung für Heilpraktiker bei Psychotherapie: Was erstattet wird und was Sie vorher fragen sollten

Ob Ihre Zusatzversicherung eine Psychotherapie beim Heilpraktiker erstattet, hängt allein vom Tarif ab. Hier steht, worauf Sie achten und was Sie vor dem ersten Termin klären sollten.

Ob Ihre Zusatzversicherung eine Psychotherapie beim Heilpraktiker erstattet, hängt allein vom Tarif ab. Hier steht, worauf Sie achten und was Sie vor dem ersten Termin klären sollten.

Heilpraktiker für Psychotherapie - Bernhard Simon

Bernhard Simon

Heilpraktiker für Psychotherapie

Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann die Kosten einer Psychotherapie beim Heilpraktiker teilweise erstatten, aber nur, wenn Ihr Tarif das ausdrücklich vorsieht. Bei manchen Tarifen ist Psychotherapie ausgeschlossen, bei anderen gibt es eine Erstattung bis zu einem Jahreshöchstbetrag. Ob Ihr Tarif dazugehört, steht in den Versicherungsbedingungen, und was Sie vor dem ersten Termin klären sollten, steht hier.

Ich bin Bernhard Simon, Heilpraktiker für Psychotherapie, und arbeite seit 2015 in eigener Praxis in Mainz. Meine Leistungen biete ich nach dem Heilpraktikergesetz an, deshalb übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen eine Einzeltherapie bei mir im Allgemeinen nicht. Eine Paartherapie zahlt die gesetzliche Kasse bei keinem Anbieter, auch nicht bei Ärztinnen und Ärzten, es sei denn, die Paarprobleme haben bei einem der Partner Krankheitswert. Manche Klientinnen und Klienten fragen mich, ob ihre Zusatzversicherung einspringt. Ich bin kein Versicherungsberater, deshalb gebe ich keine Zusagen. Aber ich kann erklären, wie die Dinge zusammenhängen und welche Fragen Sie Ihrer Versicherung stellen sollten.

Ein Geständnis: Versicherungsbedingungen zu lesen gehört nicht zu meinen Leidenschaften. Ich habe mich trotzdem durchgearbeitet, weil Sie das sonst tun müssten.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei einem Heilpraktiker?

In der Regel nichts. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Behandlungen durch Ärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Heilpraktiker gehören nicht dazu, auch nicht für Psychotherapie. Manche Kassen werben mit Zuschüssen zu naturheilkundlichen Leistungen. Ob Psychotherapie beim Heilpraktiker darunter fällt, steht in der Satzung oder den Tarifbedingungen Ihrer Kasse, und Sie erfahren es nur durch Nachfragen.

Meine Leistungen zahlen Sie deshalb zunächst selbst. Die Preise stehen auf der Seite Psychotherapie in Mainz, bei Paaren und Coaching im Artikel Paartherapie Kosten in Mainz.

Welche Zusatzversicherung erstattet Heilpraktikerleistungen?

Es gibt zwei Gruppen. Die erste sind Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte, oft „Naturheilkunde-Zusatz“ oder „Heilpraktiker-Tarif“ genannt. Sie erstatten einen Prozentsatz der Rechnung bis zu einem Höchstbetrag im Jahr. Die zweite sind private Krankenversicherungen, bei denen Heilpraktiker im tariflichen Umfang eingeschlossen sein können, abhängig vom Tarif.

Entscheidend ist in beiden Fällen der Tarif. Er legt fest, ob Heilpraktiker erstattet werden, mit welchem Prozentsatz, bis zu welchem Betrag und nach welchem Gebührenverzeichnis. Die Spanne ist groß: In manchen Bedingungen ist Psychotherapie ausdrücklich ausgeschlossen, in anderen ist sie eingeschlossen.

Was ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker?

Für Heilpraktiker gibt es keine amtliche Gebührenordnung. Die Honorare werden frei zwischen Heilpraktiker und Klient vereinbart. Viele Versicherer orientieren sich bei der Erstattung am „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH), das übliche Vergütungen auflistet, aber nicht verbindlich ist. Eine kurze Erklärung finden Sie bei privat-patienten.de.

Das hat eine praktische Folge. Liegt mein Honorar über den Sätzen, die Ihr Versicherer anerkennt, erstattet er nur bis zu seiner Grenze, und den Rest zahlen Sie selbst. Fragen Sie deshalb nicht nur, ob erstattet wird, sondern auch, nach welcher Grundlage.

Erstattet die Zusatzversicherung auch Paartherapie oder Coaching?

Hier muss ich Ihnen die unbequeme Wahrheit sagen: eher nicht. Versicherungen erstatten Behandlungen von Krankheiten. Eine Paartherapie, in der es um Streit, Entfremdung oder eine Trennung geht, ist keine Krankheitsbehandlung, und ein Coaching auch nicht. Wenn ein Tarif Psychotherapie einschließt, bezieht sich das auf die Behandlung einer psychischen Erkrankung, etwa einer Depression oder Angststörung, nicht auf Beziehungsfragen.

Das heißt nicht, dass Sie nichts erfahren sollten. Haben Sie eine Erkrankung, die Teil Ihrer Situation ist, und kommen Sie zur Einzeltherapie, kann eine Erstattung eher in Frage kommen als bei Paarsitzungen. Ob und wie, hängt von Ihrem Tarif ab.

Diese Fragen stellen Sie vor dem ersten Termin Ihrer Versicherung

Rufen Sie an oder schreiben Sie, bevor Sie Geld ausgeben, und lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben. Fünf Fragen genügen: Werden Leistungen von Heilpraktikern erstattet? Ist Psychotherapie ausgeschlossen? Wie viel Prozent und bis zu welchem Jahreshöchstbetrag? Nach welcher Grundlage wird abgerechnet, etwa nach dem GebüH? Welche Angaben muss die Rechnung enthalten, damit Sie sie einreichen können?

Die letzte Frage sparen sich viele und ärgern sich später. Sagen Sie mir im Erstgespräch Bescheid, was Ihre Versicherung braucht, dann klären wir, wie die Rechnung aussehen soll.

Ein Rechenbeispiel: So kann eine Erstattung aussehen

Ein ausgedachtes Beispiel, kein echter Tarif: Angenommen, Ihr Tarif erstattet 80 % der anerkannten Kosten für Heilpraktiker bis zu 500 € im Kalenderjahr, und Psychotherapie ist nicht ausgeschlossen. Eine Einzelsitzung von 45 bis 50 Minuten kostet bei mir 70 €. Davon würden Ihnen 56 € erstattet, und nach etwa neun Sitzungen wäre der Höchstbetrag ausgeschöpft.

Bei vielen Tarifen sieht es anders aus: niedrigerer Prozentsatz, niedrigerer Höchstbetrag, eine Wartezeit nach Vertragsabschluss oder ein Ausschluss von Psychotherapie. Rechnen Sie also lieber mit dem Ergebnis, das Ihre Versicherung schriftlich bestätigt, nicht mit einem Beispiel.

Was ich Ihnen nicht sagen kann

Ich kann nicht wissen, was Ihr Tarif vorsieht, und ich kann keine Erstattung zusagen. Ich kenne auch nicht jeden Tarif auf dem Markt. Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen, die sich auf ältere Bedingungen oder andere Versicherte beziehen. Was gilt, steht in Ihren aktuellen Bedingungen, und eine schriftliche Auskunft Ihrer Versicherung ist mehr wert als jeder Rat von außen.

Fazit: Fragen Sie vorher, nicht hinterher

Eine Zusatzversicherung kann einen Teil der Kosten übernehmen, wenn Ihr Tarif Heilpraktiker einschließt und Psychotherapie nicht ausschließt. Für Paarberatung und Coaching ist eine Erstattung unwahrscheinlich, für die Behandlung einer psychischen Erkrankung eher möglich. Klären Sie vor dem ersten Termin schriftlich, was gilt.

Das Erstgespräch bei mir ist kostenlos und dauert etwa 30 Minuten. Es verpflichtet Sie zu nichts, und wir können dabei auch besprechen, welche Unterlagen Sie für Ihre Versicherung brauchen.

Häufige Fragen zur Zusatzversicherung bei Heilpraktikern

Zahlt die Krankenkasse eine Psychotherapie beim Heilpraktiker?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen sie im Allgemeinen nicht. Kassenleistung ist die Psychotherapie bei zugelassenen Ärzten und Psychotherapeuten.

Welche Zusatzversicherung zahlt für Heilpraktiker?

Tarife mit Naturheilkunde- oder Heilpraktikerbaustein. Ob sie Psychotherapie einschließen, steht in den Bedingungen. Manche schließen sie ausdrücklich aus.

Was ist das GebüH?

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist eine Liste üblicher Vergütungen, an der sich viele Versicherer bei der Erstattung orientieren. Es ist keine amtliche Gebührenordnung und für mich nicht bindend.

Erstattet die Versicherung eine Paartherapie?

In der Regel nicht, weil Paartherapie keine Krankheitsbehandlung ist. Fragen Sie im Zweifel Ihre Versicherung vor dem ersten Termin.

Brauche ich vorab eine Kostenzusage?

Es schadet nicht. Eine schriftliche Auskunft Ihrer Versicherung vor Beginn schützt Sie vor Überraschungen.

Können Sie mir eine Erstattung garantieren?

Nein. Ich weiß nicht, was Ihr Tarif vorsieht, und gebe deshalb keine Zusage. Das klären Sie mit Ihrer Versicherung.



Hinweis: Dieser Artikel gibt meine eigene Einschätzung wieder und ersetzt keine ärztliche, therapeutische, rechtliche oder versicherungsrechtliche Beratung. Tarife und Bedingungen ändern sich, Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.

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Viele Probleme verschwinden nicht einfach von selbst, oder es dauert sehr lange. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Probleme gezielt zu identifizieren und zu lösen. Ich glaube fest daran, dass Sie in fast allen Fällen die Lösung für Ihre Probleme selbst finden können — auch wenn Sie sich im Moment davon überfordert fühlen. Als personzentrierter Berater bleibe ich als Begleiter an Ihrer Seite, auch wenn es auf unwegsames Gelände geht. Denn nur Sie können wissen, welcher Weg der richtige für Sie ist.

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